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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

 

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Jana Wagner und evtl. eingesetzte externe Referenten werden nachfolgend im Text als Trainer oder Auftragnehmer bezeichnet. Die Vertragspartner werden als Auftraggeber oder Teilnehmer bezeichnet.

 

2. Jede volljährige Person kann Auftraggeber werden/sein. Gelten für spezielle Angebote weitere Zugangsvoraussetzungen, müssen der Teilnehmer und sein Hund diese erfüllen. Minderjährige Teilnehmer bei Angeboten sind nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson oder (ab 14 Jahren) mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigen zugelassen.

 

3. Durch seine Unterschrift auf dem Trainingsvertrag sowie durch Teilnahme an Trainingseinheiten erkennt der Teilnehmer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Grundregeln (vgl. § 2) an.

 

4. Der Erfolg der Trainingsempfehlungen steht in unmittelbarer Abhängigkeit zur Konsequenz des Teilnehmers im Alltag sowie vom Wesen des Hundes und seinen Veranlagungen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es keine Erfolgsgarantie für die im Trainingsbetrieb vermittelten Inhalte gibt.

 

5. Die Teilnahme am Hundetraining richtet sich immer nach der zur Verfügung stehenden freien Kapazität und kann bei kurzfristiger Anmeldung nicht garantiert werden.

 

§ 2 Grundregeln für die Inanspruchnahme von Angeboten bei Hundetrainerin Jana Wagner

 

1. Die Auftraggeber verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass ihre an Angeboten teilnehmenden Hunde frei von ansteckenden Krankheiten/Parasiten sowie nach aktuellen veterinärmedizinischen Standards geimpft sind. Die Auftraggeber sind verpflichtet, dies beim erstmaligen Besuch eines der Angebote einen gültigen Impfausweis nachzuweisen.

 

2. Auftraggeber sind verpflichtet, beim erstmaligen Besuch eines der Angebote ihren Hundehalterhaftpflichtversicherungsnachweis vorzulegen.

 

3. Halter von -gegenüber Menschen oder anderen Tieren- beißvorfällig oder auffällig gewordener Hunde sind dazu verpflichtet, dies gegenüber der Auftragnehmer im Vorfeld der Angebotsdurchführung anzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Hund gegenüber anderen Menschen und Tieren ausreichend abzusichern, z.B. über einen geeigneten Maulkorb. Bei Nichteinhaltung wird der Teilnehmer vom Angebot ausgeschlossen. Im Krankheitsfall trägt der Auftraggeber/Halter die Kosten der medizinischen Versorgung des Hundes oder Menschen.

 

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über bekannte körperliche Beschwerden und die entsprechende Berücksichtigung im Training zu informieren. Bei Nichteinhaltung werden der Auftraggeber und sein Hund vom Angebot ausgeschlossen.

 

5. Stachelhalsbäder, Elektroreizgeräte, und Halsbänder ohne Zugstopp sind im Training nicht erlaubt. Bei Nichteinhaltung wird der Auftraggeber hiervon ausgeschlossen.

 

6. Vor der Angebotsdurchführung sollten die Hunde die Möglichkeit bekommen, sich zu lösen. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind selbstständig zu beseitigen.

 

7. Hundetraining:
a. Bei jeder Trainingseinheit hat der Teilnehmende dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund regelmäßig und in Abhängigkeit zu Anforderungen und Wetterbedingungen Zugang zu Frischwasser bekommt. Darüber hinaus ist das für die Trainingseinheit notwendige Equipment mitzubringen (Geschirr/Halsband, Schleppleine, Belohnung, Decke).
b. Im Trainingsbetrieb ist den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Die Hausordnung am Durchführungsort ist einzuhalten.
c. Der direkte Kontakt zwischen den Hunden ist unmittelbar vor und nach der Trainingseinheit nicht gewünscht. Während des Trainings in Veranstaltungen mit mehreren Hunden sind die Mensch-Hund-Teams so zu positionieren, dass sich die Teilnehmer und deren Hunde nicht berühren können (mind. Leinenlänge plus Armlänge). Direkter Hundekontakt findet im Kontext von Veranstaltungen nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Trainer statt.
d. Läufige Hündinnen können in Ausnahmefällen vom Gruppentraining ausgeschlossen werden, insofern dies den erfolgreichen Trainingsabschluss anderer Teilnehmer beeinträchtigt. Bitte nehmen Sie im Einzelfall vor dem Training Kontakt zu den durchführenden Trainer auf.

 

§ 3 Bild-, Text- und Videodokumente

 

1. Ausgegebene Unterlagen und Kursinhalte dürfen ohne die Genehmigung des Trainer nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

2. Die Benutzung von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Trainings ist ohne vorherige Erlaubnis durch die Trainer und der anderen Teilnehmer nicht gestattet.

 

3. Der Halter erklärt, dass er alle Rechte am im Training gefertigten Bild- und Videomaterial seines Hundes an die durchführenden Trainer abtritt, die sie zu Öffentlichkeitszwecken nutzen können, insofern er dies in der gemeinsamen Vereinbarung so angegeben hat. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

§ 4 Veränderungen im Trainingsablauf

 

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Veränderungen des Trainingsablaufes (z.B. hinsichtlich des Ortes oder aufgrund unzumutbarer Wetterverhältnisse) vorzunehmen. Etwaige Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Soweit der Trainingsverlauf nicht wesentlich beeinträchtigt wird (Nachweispflicht liegt beim Auftraggeber), berechtigen die Veränderungen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Gebühren.

 

2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Gruppenkurse abzusagen, wenn die Mindesteilnehmerzahl von vier Personen nicht erreicht wird. Sobald eine Trainingseinheit abgesagt werden muss, bemüht sich der Auftragnehmer um einen geeigneten Ausweichtermin. Im Falle, dass kein Ersatztermin gefunden werden kann, werden die Leistungsgebühren zurückerstattet.

 

§ 5 Bezahlweise und Vergütung

 

1. Für die Inanspruchnahme von Angeboten fallen die geltenden Preise an.

 

2. Bezahlung Hundetraining: Der Auftraggeber ist, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, dazu verpflichtet, die Kosten für die Inanspruchnahme des Trainings im Vorfeld via Barzahlung oder Überweisung nach Rechnungslegung zu begleichen.

 

 

§ 6 Rücktritt vom Vertrag

 

1. Hundetraining: Kann die von den Auftragnehmern geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch sie unverschuldete Umstände (z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall der Dozenten) nicht erbracht werden, so ist er berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen wird der Auftraggeber umgehend benachrichtigt. Gegebenenfalls wird ein Ersatztermin vorgeschlagen. Ist der Auftraggeber nicht einverstanden, erhält er/sie das für den ausgefallenen Termin bezahlte Entgelt voll umfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

2. Weiterbildungsveranstaltungen, Seminare und Workshops: Sollte ein Auftraggeber nicht an einer gebuchten Veranstaltung teilnehmen können, kann er einen adäquaten Ersatzteilnehmer benennen. Nimmt ein Auftraggeber ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er die Teilnahme während der Veranstaltung ab, bleibt er zur Zahlung von 100% des vereinbarten Veranstaltungsentgelts verpflichtet. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

 

3. Gruppenkurse und Einzeltrainings: Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Beginn der Leistung ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Teilnehmer die Kosten in Rechnung zu stellen.

 

4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. vertragswidriges Verhalten, höhere Gewalt/Zufall, langfristige Krankheit, Schwangerschaft) bleibt für die Vertragsparteien unberührt. Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer die volle Höhe der Summe für die bereits erbrachten Leistungen bis zum Kündigungszeitpunkt. Er hat die Möglichkeit, in diesem Fall einen Ersatzteilnehmer zu bestimmen. Bricht der Teilnehmer eine Trainingseinheit vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Verspätungen des Auftraggebers führen nicht zur Minderung der Vergütung oder zur Verlängerung der Trainingseinheit.

 

§ 7 Haftung

 

1. Aus der Dienstleistungstätigkeit besteht eine Haftungsbeziehung nur zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

 

2. Der Besuch von Trainings und Veranstaltungen erfolgen auf eigenes Verletzungs- und Krankheitsrisiko. Gleiches gilt für die den Auftraggeber begleitenden Personen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

3. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch den Hund/die Hunde des Auftraggebers oder den Auftraggeber selbst zustande kommen, haftet Letzterer. Stellt sich heraus, dass eine entsprechende Versicherung nicht besteht oder die Versicherung keinen Versicherungsschutz gewährt, ist der Hundehalter zum Ersatz des gesamten entstandenen Schadens verpflichtet. Der Auftraggeber ist auch während der Trainingsveranstaltungen verantwortlicher Tierhalter und -Aufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB. Kommt es (wiederholt) zu Schäden, behalten sich die Auftragnehmer vor, den Auftraggeber und seinen Hund vom Training auszuschließen.

 

4. Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung für vermittelte Dienstleistungsverträge mit Dritten. Eine Haftung der Auftragnehmer ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

5. Hundetrainerin Jana Wagner haftet nur, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für
- mitgebrachtes Equipment
- für Verletzungen des Hundes jeglicher Art und solche, die aus Raufereien unter Hunden entstanden sind, insofern der Hund
nicht ausdrücklich in Einzelunterbringung gehalten werden muss,
- im Todesfall des Hundes

-sowie bei Verendung oder Euthanasie des Hundes auf tierärztliche Anordnung hin,
- das ungewollte Decken einer Hündin als Folge mangelnder Information zur Läufigkeit durch den Auftraggeber

 

§ 8 Schlussbestimmungen

 

1. Die Auftragnehmer distanzieren sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von den Inhalten verlinkter Webseiten. Für diese Inhalte sind die jeweiligen Eigentümer der Webseiten verantwortlich.

 

2. Sind einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

 

3. Der Gerichtsstand ist Jena